Haftung

Die Haftung von Ärzten ist europaweit unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern, darunter Deutschland und Frankreich, wird verlangt, dass der behandelnde Arzt den Patienten auch über unwahrscheinliche, jedoch bei ihrem Eintritt besonders schwerwiegende Risiken aufklärt. Ein Versäumnis dieser Pflicht kann im Arzthaftungsrecht von entscheidender Bedeutung bei der Durchsetzung von Patientenansprüchen sein.

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